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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Rechtsverhältnisse, Rechnungen und Vereinbarungen, bei denen die Universal Rubber Manufacturing NV (im Folgenden „URM“) (Gummi-)Produkte jeglicher Art an den Kunden (ihren Vertragspartner) liefert.

Abweichende oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Diese Abweichungen gelten nur für die Lieferungen, auf die sie sich beziehen.

2. Preise

Die in Angeboten, Preislisten, Katalogen, Vorschlägen und anderen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen von URM genannten Preise sind unverbindlich. Sie sind rein indikativ und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer Steuern. Die in Angeboten genannten Preise gelten ab Werk, Verpackung nicht inbegriffen, sofern nicht anders vereinbart.

3. Angebote und Mengen

Nur eine bei URM eingegangene Bestellung, für die ein Angebot erstellt und vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach dem Angebotsdatum bestätigt wurde, ist für URM verbindlich. Liegt keine rechtzeitige und schriftliche Bestätigung des Angebots vor, kann URM die Bestellung ablehnen oder als storniert betrachten.

Jede Änderung eines bestätigten Angebots muss schriftlich erfolgen. Der Kunde bleibt jederzeit für die Erstattung aller entstandenen Kosten und der von URM erbrachten Leistungen haftbar.

Die Herstellung bestimmter Produkte erfordert manchmal eine Mindeststückzahl. URM behält sich das Recht vor, 10 % mehr oder weniger zum Preis der Bestellung zu liefern.

4. Zahlungen

Zahlungen haben bei Lieferung oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum zu erfolgen.

Im Falle der Nichtzahlung oder des Zahlungsverzugs schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 10 % pro Jahr sowie einen pauschalen Schadensersatz von 15 % mit einem Mindestbetrag von 125 € (zzgl. MwSt.). Etwaige Aktenkosten und/oder Inkassokosten Dritter sind vom Kunden stets in voller Höhe zu tragen, unabhängig davon, ob die verspätete Zahlung direkt an URM geleistet wurde oder nicht.

URM ist jederzeit berechtigt, vom Kunden eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen oder von diesem eine ausreichende Garantie im Namen von URM bis zum Erhalt der vollständigen Zahlung zu fordern.

Etwaige Beanstandungen der Rechnung müssen URM innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben zugehen. Diese Beanstandung entbindet den Kunden nicht von der Einhaltung der Zahlungsfrist.

Die nicht rechtzeitige Zahlung einer Rechnung führt dazu, dass andere ausstehende Forderungen gegen den Kunden von Rechts wegen und ohne weitere Inverzugsetzung fällig werden.

Vom Kunden an URM geleistete Zahlungen werden primär auf alle vom Kunden geschuldeten Kosten, dann auf die geschuldeten Zinsen und erst zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

5. Lieferung und Transport

Ist URM für den Transport verantwortlich, so erfolgt der Transport der Produkte im Namen, auf Kosten und Gefahr des Kunden, auch im Falle einer frachtfreien Lieferung und ungeachtet der Transportmittel und der in den Frachtbriefen, den Transportadressen und/oder sonstigen Dokumenten festgelegten Versandbedingungen.

Unabhängig vom Bestimmungsort der Produkte und den Zahlungsbedingungen gelten die Bereitstellung und der Empfang der Produkte als zum Zeitpunkt des Verlassens der Lager und Depots von URM erfolgt. Der Kunde, der dies wünscht, wird über das Datum informiert, an dem er die Überprüfungen vor dem Versand vornehmen kann.

Das Risiko des Verlusts und/oder der Beschädigung der Produkte geht in dem Moment auf den Kunden über, in dem die Produkte die Lager und Lagerräume von URM verlassen.

URM hat das Recht, eine Bestellung in Teilen zu liefern. Teillieferungen können dem Kunden separat in Rechnung gestellt werden.

Kosten für spezielle oder außergewöhnliche Produktion, Lagerung, Transport oder sonstige Kosten, die von uns auf Wunsch des Kunden getragen werden, wie z. B. Sofortlieferung oder verzögerter Transport, werden dem Kunden zusätzlich zum Angebotspreis in Rechnung gestellt.

6. Lieferfrist

Die Lieferfrist ist nur ein Richtwert. Lieferverzögerungen führen niemals zur Aufhebung des Vertrages.

Streiks, Brände, Materialschäden, Verzögerungen bei der Lieferung von Rohstoffen sowie alle von URM unabhängigen Gründe, die die Produktion zum Stillstand bringen könnten (und die anerkannten Fälle höherer Gewalt), berechtigen URM, die Lieferfristen zu ändern, die Ausführung der Bestellung zu verzögern oder den Vertrag zu kündigen.

Der Kunde ist verpflichtet, die bestellten Produkte anzunehmen und entgegenzunehmen sowie zu prüfen, ob die Qualität und/oder Menge der gelieferten Waren mit der Vereinbarung übereinstimmt.

Sofern nicht anders vereinbart, müssen die bestellten Produkte spätestens dreißig Tage nach Absendung der Mitteilung über ihre Verfügbarkeit angenommen und entgegengenommen werden. Andernfalls ist URM berechtigt, ohne Inverzugsetzung und nach eigenem Ermessen entweder die produzierten Produkte in Rechnung zu stellen und die Zahlung zu verlangen oder den Vertrag von Rechts wegen als beendet zu betrachten und Schadensersatz zu fordern.

7. Abnahme – Beanstandung – Rückgabe

Die Produkte gelten mit dem Verlassen der Lager und Depots von URM als endgültig und unwiderruflich abgenommen. Die Angaben auf Frachtbriefen, Empfangsbestätigungen und Versandscheinen sind gültige Beweise für die gelieferten Mengen.

Beanstandungen bezüglich der Menge oder Qualität der gelieferten Produkte werden nicht akzeptiert, wenn sie nicht spätestens acht Werktage nach Erhalt der Produkte schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Kunde unwiderruflich als Empfänger der Produkte in gutem und ordnungsgemäßem Zustand.

Die Produkte können nur nach ausdrücklicher und vorheriger Zustimmung von URM gemäß deren Anweisungen zurückgegeben werden.

8. Eigentumsvorbehalt

URM bleibt, auch im Falle eines Konkurses, Eigentümer der bestellten und gelieferten Produkte bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises und/oder zusätzlicher Gebühren. Dieser Eigentumsvorbehalt wird vom Kunden ausdrücklich akzeptiert.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde die Produkte in gutem Zustand und in Verwahrung zu halten und jede Beeinträchtigung des Eigentumsrechts von URM zu verhindern.

Solange das Eigentum an den gelieferten Produkten nicht auf den Kunden übergegangen ist, darf er diese weder verpfänden, verkaufen noch tatsächlich liefern (ob im Rahmen seines Geschäftsbetriebs oder nicht) oder Dritten sonstige Rechte daran einräumen.

9. Haftung

URM haftet nur für normal feststellbare verborgene Mängel.

Jeder Mangel oder Schaden muss URM innerhalb von 8 Kalendertagen nach Entdeckung und innerhalb eines Jahres nach Lieferung der Produkte (Gewährleistungsfrist) per Einschreiben mitgeteilt werden.

Die Haftung von URM beschränkt sich nach eigenem Ermessen auf den kostenlosen Ersatz oder die Erstattung der mangelhaften Produkte. URM haftet nicht für sonstige Entschädigungen, unabhängig von der Ursache und Art des Schadens und unabhängig davon, ob dieser direkt oder indirekt, vorhersehbar oder unvorhersehbar ist, einschließlich Geschäftsverlust oder Schäden aufgrund von Verzögerungen.

Die Haftung von URM ist zudem auf den Rechnungsbetrag für vertragliche Schäden und auf den durch ihre Haftpflichtversicherung abgedeckten Betrag für außervertragliche Schäden begrenzt. Diese Deckung darf 1.500.000 EUR pro Schadensfall und für alle Schadensfälle zusammen pro Versicherungsjahr nicht überschreiten.

10. Produktionsmittel und Kalkulation

Alle Produktionsmittel (Werkzeuge, Ausrüstungen oder Teile), auch wenn der Kunde einen Teil der Kosten (des Konzepts) trägt, bleiben bedingungslos Eigentum von URM. Die Abrechnung bestimmter Kosten ist stets sofort (netto) nach Annahme des Angebots fällig.

11. Nichtigkeit

Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Unterlassen von URM, bestimmte vertragliche Rechte ganz oder teilweise geltend zu machen, stellt keine nachteilige Anerkennung oder einen Verzicht auf Rechte dar.

12. Streitigkeiten und anwendbares Recht

Alle Streitigkeiten bezüglich der Auslegung oder Ausführung einer Vereinbarung, auf die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, werden nach belgischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen (IPR) beigelegt. Für die Entscheidung dieser Streitigkeiten sind die Gerichte des Arrondissements Brüssel zuständig.